Die EU hat ihre Geldwäscheaufsicht neu geordnet.
Zum 1. Januar 2026 wurden die AML/CFT-Mandate und Funktionen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA an die neue Anti-Geldwäschebehörde AMLA übertragen. Damit endet die eigenständige AML/CFT-Rolle der EBA, die seit 2020 bestand. Die AMLA übernimmt nun zentrale Aufgaben im europäischen Rahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Der Wechsel ist kein sofortiger Bruch im Regelwerk. Bestehende EBA-Leitlinien und Standards bleiben zunächst gültig, bis sie durch AMLA ersetzt werden. Gleichzeitig wurden zentrale Werkzeuge und Aufsichtserfahrungen der EBA — darunter EuReCa, Risikoeinschätzungen und Supervisory Insights — an AMLA übergeben.
Die neue Behörde soll das europäische AML/CFT-Single-Rulebook weiterentwickeln, nationale Aufsichtspraktiken stärker zusammenführen und den Austausch zwischen Financial Intelligence Units koordinieren. Ab 2028 soll AMLA zudem 40 besonders komplexe oder risikorelevante Finanzinstitute und Gruppen direkt beaufsichtigen.
Für Banken, Zahlungsdienste und Geschäftskunden bedeutet die Meldung deshalb nicht nur einen Behördenwechsel. Sie markiert den Beginn einer stärker europäischen Compliance-Architektur: KYC, KYB, Eigentümerprüfung, Zahlungsplausibilität und revisionsfähige Dokumentation rücken näher an einen gemeinsamen Aufsichtsstandard.